Lebensraum schaffen
Erhalt und Wiederherstellung von Lebensräumen
Bei der Verwirklichung von Vogelschutz – Projekten, die speziell auf Großtrappen zugeschnitten sind, kommt man ohne die Mithilfe der Landwirtschaft nicht aus. Großtrappen sind auf die „Segnungen“ einer naturverträglichen Landbewirtschaftung angewiesen: artenreiche Wiesen, Brachflächen, Ackerschläge mit einer hohen Kulturpflanzenvielfalt, Verzicht auf Düngemittel und Pestizide.
Alle Maßnahmen im Großtrappen – Schutz zielen also letztendlich auf Extensivierungsmaßnahmen und spezielle Bewirtschaftungsmethoden in den verbliebenen Einstandsgebieten ab. Innerhalb der Ackerflächen werden Brachstreifen stehen gelassen, die den Trappen Schutz und Nahrung bieten. Diese sogenannten „Trappenstreifen“ werden weder gedüngt, noch mit Pestiziden behandelt. Die Pflanzenvielfalt ist hier besonders hoch, was wiederum zu einer hohen Anzahl von Insekten führt.
Die Förderung des Ökolandbaus spielt eine weitere wichtige Rolle in den Schutzbemühungen um die Großtrappe: auch hier ist es die naturverträgliche und weitestgehend giftfreie Bewirtschaftung, die neben den Trappenstreifen eine Existenz der Großtrappen auf Ackerflächen ermöglicht.
Extensivierung. Der Schlüssel zur Artenvielfalt
Überhaupt ist Extensivierung der einzige Schlüssel zum langfristigen Erfolg. Durch jahrelange Düngung und Behandlung mit der Giftspritze wurde die Pflanzen – und am Ende Tierwelt so massiv geschädigt, dass es noch viele Jahre dauern wird, einen optimalen Entwicklungszustand zu erreichen.
Vertragsnaturschutzprogramme und Agrarbeihilfen machen es möglich, dass in Kooperation mit Landwirten Flächen trappenfreundlich bewirtschaftet werden können. Eindrucksvolle Ergebnisse konnten auch in Österreich mit Förderprogrammen für den ökologischen Landbau erzielt werden: nachdem man ab 2004 die geförderten Fläche von weniger als 200 Hektar auf 5.000 Hektar erhöhen konnte, stiegen gleichzeitig die Bestände der Großtrappe von 60 auf jetzt über 300 Großtrappen!
Wiesen und Grünlandflächen unterliegen in den Schutzgebieten der Großtrappen auch rechtlichen Bestimmungen, die auf den Schutz der Großtrappe und anderer Wiesenbrüter zugeschnitten sind. So wird genau geregelt, wann und wie häufig die Flächen befahren werden dürfen oder wie die Mahd zu erfolgen hat.
Von den Lebensraum– Schutzprojekten für die Großtrappen profitieren natürlich nicht nur die Großtrappen. Vielen Tier– und Pflanzenarten konnte auf diesem Wege geholfen werden. Die Großtrappe als Schutzpatron für Wiesenweihen, Großen Brachvogel und vielen anderen bedrohten Arten. So konnten in den Wiesen des Schutzgebietes „Havelländisches Luch“ bis 1990 keine Lurche nachgewiesen werden. Mit Beginn der Extensivierungen ist die Artenzahl auf stolze zehn gestiegen.