Am Donnerstag, den 24.07.14, folgten der Förderverein Großtrappenschutz e.V., Herr Gierke (Landkreis Jerichower Land), sowie Herr Herrmann (Kreisbauernverband Jerichower Land) und Herr Rawolle (Agrargenossenschaft Tucheim eG) der Einladung des Ministers für Umwelt und Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Aeikens, ins Ministerium nach Magdeburg.
Anlass zum Gesprächstermin gab die Frage nach einer zukünftigen finanziellen Absicherung des Schutzprojektes zum Erhalt des letzten Großtrappen-Vorkommens des Landes im Fiener Bruch, sowie die zukünftige Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Förderverein, dem Landkreis Jerichower Land und den örtlichen Landwirten im Rahmen des Großtrappenschutzes.
Zu Beginn unterstrich der Minister die besondere Bedeutung der Großtrappe. Das Land sei sich seiner Verantwortung für den Schutz und Erhalt dieser bedrohten Art sehr bewusst. Ihm sei sehr viel daran gelegen, dass die imposante Vogelart auch für künftige Generationen erhalten bleibt.
Durch den verzögerten Übergang in die kommende EU-Agrar-Förderperiode sieht sich das Land Sachsen-Anhalt gezwungen, die Mittel aus dem Europäischen Agrarfond für das Schutzprojekt ab Oktober 2014 einzustellen. Der Verein ist nicht in der Lage die Finanzierung des Projektes allein zu übernehmen, um die notwendigen Maßnahmen ab Oktober bis zum Beginn der nächsten Förderperiode fortführen zu können.
Da Erfolg vieler initiierter Maßnahmen wie z.B. zur Lebensraumverbesserung, zum Gelege- und Kükenschutz sowie zum Prädationsmanagement nur dann Erfolge bringen, wenn sie kontinuierlich fortgeführt werden, prüft das Ministerium derzeit, ob finanzielle Mittel zur Überbrückung der Förderpause bereitgestellt werden können. Ob es gelingt, den Großtrappenschutz im Fiener Bruch damit bis zum Beginn der kommenden Förderperiode über die Runden zu bringen, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.
Die Zusammenarbeit zwischen Förderverein Großtrappenschutz e.V., Landkreisen, Landwirtschaftsbetrieben, Jägern und Fachbehörden des Landes ist essentiell für den Großtrappenschutz in Sachsen-Anhalt im Fiener Bruch. Die 2010 geschlossene Vereinbarung der Akteur soll in nächster Zeit novelliert werden. Der Landkreis möchte die Kommunikation mit den Landwirten intensivieren und die Verantwortlichkeiten der im Großtrappenschutz involvierten Parteien sollen deutlicher heraus gestellt werden. Neben den drei großen Agrargenossenschaften, die im Fiener Bruch wirtschaften, sollen zukünftig auch Nutzer kleinerer Flächen noch bessere Möglichkeiten erhalten, sich tatkräftig in den Großtrappenschutz mit einzubringen.
Der Förderverein Großtrappenschutz e.V. hat sich trotz der verbliebenen finanziellen Unsicherheit entschlossen, in diesem Jahr wieder Jungtrappen auszuwildern. Die Jungvögel werden vom Land Brandenburg zur Verfügung gestellt. In der Vogelschutzwarte Buckow im Havelland werden Großtrappeneier, die von gefährdeten Gelegen stammen, ausgebrütet und die Küken per Hand aufgezogen. Die Jungtrappen kommen in den nächsten Tagen ins Fiener Bruch, wo sie mindestens drei Monate betreut werden, bis sie sich in den Wildbestand integriert haben.